Rettungsgasse bilden
Helfen Sie uns schnell an unseren Einsatzort zu kommen:
Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Miniaturwunderland - Hamburg.
Vorsorge treffen- Bildung der Rettungsgasse bereits bei Stau
Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen eine freie Gasse bilden.
Das heißt: Bereits bei stockendem Verkehr muss die Bildung einer Rettungsgasse angestrebt und offen gehalten werden.
Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen.
Freie Durchfahrt nur für Einsatzfahrzeuge
Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeuge (§ 11 Abs. 2 StVO). Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt und wird bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld geahndet.
WICHTIG!
Halten Sie Rettungsgasse solange offen, bis der Stau sich auflöst.
Ein Rettungsfahrzeug kommt selten allein.
Quelle: ADAC Broschüre (auszugsweise)